Die Aufgabe der Feuerwehr ist die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter die überörtliche Feuer- und Gefahrenpolizei. Auch die Katastrophenhilfe nach anderen Landesgesetzen zählt zur Aufgabe der Feuerwehr.
Aufgaben der Feuerpolizei:
- Maßnahmen der Brandverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes und der Brandbekämpfung
- Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand
- Mitwirkung bei der Brandursachenerhebung
Aufgaben der Gefahrenpolizei:
- Rettung von Menschen und Tieren, sowie Bergung lebensnotwendiger Güter
- Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendigen Gütern
- Abwehr von Gefahren, die einen erheblichen Sachschaden bewirken können
- Notversorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
Die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde. Sie bedient sich hiezu der Feuerwehr. Deshalb ist die Freiwillige Feuerwehr kein Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts – ein Hilfsorgan der Gemeinde.