Die Aufgabe der Feuerwehr ist die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei. Alles, was darüber hinausgeht, fällt unter die überörtliche Feuer- und Gefahrenpolizei. Auch die Katastrophenhilfe nach anderen Landesgesetzen zählt zur Aufgabe der Feuerwehr.

 

Aufgaben der Feuerpolizei:

    • Maßnahmen der Brandverhütung, des vorbeugenden Brandschutzes und der Brandbekämpfung
    • Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand
    • Mitwirkung bei der Brandursachenerhebung

 

Aufgaben der Gefahrenpolizei:

    • Rettung von Menschen und Tieren, sowie Bergung lebensnotwendiger Güter
    • Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendigen Gütern
    • Abwehr von Gefahren, die einen erheblichen Sachschaden bewirken können
    • Notversorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern

 

Die Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde. Sie bedient sich hiezu der Feuerwehr. Deshalb ist die Freiwillige Feuerwehr kein Verein, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts – ein Hilfsorgan der Gemeinde.